§ 1 Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber

Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber
angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht in Textform eine
andere Vereinbarung getroffen wurde. Für die Richtigkeit der Daten haftet allein
der Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn Grammatik-,Rechtschreibfehler oder
Inhaltliche Fehler vorliegen.

Den Auftragnehmer treffen hinsichtlich Zulieferungen aller Art durch den
Auftraggeber oder einem von ihm eingeschalteten Dritten (hierzu gehören auch
Datenträger und übertragene Daten per E-mail oder Whatsapp) keine
Prüfungspflichten. Für die Datensicherung ist allein der Wir verantwortlich.
Der Auftragsgeber hat nicht das Recht, Kopien anzufertigen.

§ 2 Eigentumsvorbehalt

Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum
Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor.
In der Regel gilt: 50% Anzahlung vor Beginn des Auftrages und 50% Restzahlung
bei Lieferung oder Abholung der Ware oder Dienstleistung.

§ 3 Patente, Urheberrechte und Marken

Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber, dass er nicht berechtigt ist,
die Entwurfs Unterlagen oder die Digitale Datei zu vervielfältigen oder zu
reproduzieren ohne die schriftliche Erlaubnis des Wir. (§ 4 (2))

Werden durch die Ausführung des vom Auftraggeber erteilten Auftrags Rechte
von Dritten (insbesondere Urheber, Marken- oder Patentrechte) verletzt und
hat der Auftraggeber dies zu vertreten, so haftet hierfür gegenüber dem
Auftragnehmer ausschließlich der Auftraggeber und stellt den Auftragnehmer
von den Ansprüchen der Dritten frei.

§ 4 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

Der Auftragnehmer behält sich für alle vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen
im Besonderen an graphischen Entwürfen, Text- und Bildmarken, Layouts etc. –
die gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte vor.

Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt nur die jeweilige bestellte Ware,
erwirbt jedoch keine weiteren Rechte an den gewerblichen Schutzrechten,
Urheberrechten oder sonstigen Leistungs Schutzrechten des Auftragnehmers.

Insbesondere steht dem Auftraggeber kein Recht zu, die Leistungsergebnisse des
Auftragnehmers zu vervielfältigen oder sonst wie zu reproduzieren. Das einfache,
nicht übertragbare und nicht unter lizenzierbare Recht zur Vervielfältigung kann
dem Auftraggeber aber gegen Zahlung eines Entgelts im Rahmen einer gesondert
in Textform zu schließenden Vereinbarung eingeräumt werden.

Erst mit der Bezahlung des dort vereinbarten Entgelts räumt der Auftragnehmer
dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare
Vervielfältigungsrecht ein. Ein Anspruch auf Abschluss einer solchen gesonderten
Vereinbarung besteht nicht.

§5 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich
der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber
während oder nach der Entwurfsproduktion Änderungen, so hat er die Möglichkeit,
bis zu zwei Änderungsmuster fertigen zu lassen. Jede weitere Änderung wird mit
Mehrkosten zu Lasten des Kunden nach dem existierenden Agenturpreisspiegel
der Agentur berechnet.

§6 Liefer- und Abgabetermine

Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Auftragsfertigstellung
möglichst genau einzuhalten. Der Auftragnehmer haftet nicht für Versäumnisse
und Lieferschwierigkeiten der im Rahmen der Auftragsabwicklung vergebenen
Fremdleistungen. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten
werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen
alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und
seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt.

§7 Geheimhaltung

Die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber für die Ausführung der Leistungen unter
diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Informationen und Materialen gelten nicht
als vertraulich und müssen vom Auftragnehmer auch nicht vertraulich behandelt
werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren in Textform im Einzelfall ausdrücklich
etwas anderes.

§8 Kundenrücktritt

Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des
Auftragnehmer möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so
hat sie das Recht neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine
Stornogebühr in der Höhe von 50 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes
des Gesamtprojektes zu verrechnen; darin sind entstandene Aufwendungen und
entgangener Gewinn enthalten.

§9 Zusatzvereinbarung WEBSPACE & DOMAIN

Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, werden die Domain und
Webspace Verträge auf unbefristete Zeit geschlossen beginn 1. Januar des Folge
Jahres. Der Vertrag ist von beiden Seiten jeweils mit einer Frist von 30 Tagen zum
Jahresende, ohne Angabe von Gründen, kündbar, frühestens jedoch zum Ablauf der
jeweils vertraglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr.

Wir sind darüber hinaus berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund
ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein solcher wichtiger Grund liegt unter
anderem dann vor, wenn der Kunde mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen
Teils der Vergütung sich in Verzug befindet. Ein solcher wichtiger Grund kann unter
anderem auch darin liegen, dass der Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen
die Zahlungspflichten verstößt.

Wir sind darüber hinaus berechtigt, im Verzugsfall den Internetpräsenz des Kunden zu
sperren und alle sonstigen Leistungen zurückzubehalten. Ein weiterer wichtiger Grund
welcher zur Sperrung oder fristlosen Kündigung führen kann, liegt vor, wenn der Kunde
Inhalte verwendet, welche das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers
beeinträchtigen könnten.

Für unmittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn durch technische
Probleme und Störungen innerhalb des Providers, Server, Webseiten oder sonstige
Platformen übernehmen wir keine Haftung.

Für Auftragsgeber von Online Shops, Lieferdiestsoftware übernehmen wir für
die Online getätigten Zahlungen sowie generierten Rechnungen und Steuerliche
zusammensetzungen keine Verantwortung.

Der Auftragsnehmer bzw. in deren Auftrag entwickelter Software handelt es sich um
das geistige Eigentum vom Auftragsnehmer. Mit der Lieferung und Bezahlung der
Software erlangt der Vertragspartner kein Eigentum, sondern lediglich ein
Nutzungsrecht daran. In jedem Fall bleiben die Quellcodes Eigentum vom
Auftragsnehmer, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist.

§ 10 Schlussbestimmungen – anwendbares Recht, Gerichtsstand und
Teilnichtigkeit

Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich
rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung Mannheim. Wir sind berechtigt,
Sie wahlweise an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.

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