Die Grundlage unserer Zusammenarbeit
Klare Regeln.
Gute Zusammenarbeit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen und Selbstständige. Von der ersten Gestaltung bis zum laufenden Betrieb.
webstudiox · Inhaber Faiez Saleem
An der Sandbeuen 19 · 68623 Lampertheim
info@webstudiox.de
Es gilt der konkret vereinbarte Auftrag. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
Kein passender Abschnitt. Versuche einen anderen Suchbegriff.
Grundlagen
Geltung & Vertragspartner
1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Faiez Saleem, handelnd unter webstudiox, An der Sandbeuen 19, 68623 Lampertheim, Deutschland, E-Mail info@webstudiox.de (nachfolgend webstudiox), und seinen Auftraggebern. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, die den Auftrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erteilen, sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf dieser Grundlage nicht geschlossen.
1.2Erfasst sind insbesondere Gestaltung, Markenauftritte, Druckprodukte, Werbeartikel, Beschriftung und Werbetechnik, Websites, Onlineshops, Apps, Individualsoftware, Hosting, Domains, E-Mail-Dienste, Wartung, Social Media, Content und Marketing. Welche dieser Leistungen geschuldet sind, ergibt sich aus dem konkreten Auftrag. Die besonderen Abschnitte gelten jeweils nur für die beauftragten Leistungen.
1.3Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Ergänzende Leistungsbeschreibungen und ausdrücklich vereinbarte Servicebedingungen gehen bei Widersprüchen den allgemeinen Regelungen dieser AGB vor. Abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, soweit webstudiox ihrer Geltung zustimmt. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
Grundlagen
Angebot, Auftrag & Kommunikation
2.1Leistungsumfang, Vergütung, Termine und gegebenenfalls Laufzeit ergeben sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Ein Vertrag entsteht durch Annahme eines verbindlichen Angebots oder durch eine bestätigte Beauftragung. Für unverbindliche Kostenschätzungen wird keine Preisgarantie übernommen; erhebliche absehbare Überschreitungen werden vor Fortsetzung der betroffenen Arbeiten mitgeteilt und abgestimmt.
2.2E-Mail und andere vereinbarte Kommunikationswege, insbesondere WhatsApp, können für Aufträge, Änderungswünsche und Freigaben verwendet werden. Erklärungen müssen dem Auftraggeber oder einer bevollmächtigten Person zugeordnet werden können. Bei Freigaben muss erkennbar sein, welche Datei, Version, Menge oder Veröffentlichung gemeint ist. Unklare Erklärungen werden vor Umsetzung geklärt. Gesetzliche Formerfordernisse und der Vorrang individueller Abreden bleiben unberührt.
2.3Der Kunde benennt einen Ansprechpartner und teilt mit, wer verbindliche Entscheidungen treffen darf. Änderungen dieser Berechtigung sind unverzüglich mitzuteilen. Diese AGB werden dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich gemacht. Ein nachträglicher Hinweis auf einer Rechnung allein soll keine rückwirkende Änderung des bereits geschlossenen Vertrags bewirken.
Grundlagen
Leistungsumfang & Änderungen
3.1Maßgeblich sind die vereinbarten Funktionen, Formate, Materialien, Mengen, Medien, Schnittstellen und Ausgabedateien. Nicht ausdrücklich beauftragte Leistungen wie juristische Prüfungen, Übersetzungen, Fotografie, Dateneingabe, Datenmigration, laufende Redaktion, Wartung, Backups oder zusätzliche Lizenzen sind nicht automatisch enthalten. Leistungen, die zur vertragsgemäßen Erfüllung des vereinbarten Auftrags erforderlich sind, bleiben geschuldet.
3.2Gestalterische Leistungen werden auf Grundlage des abgestimmten Briefings erbracht. Die Anzahl enthaltener Entwürfe und Korrekturrunden richtet sich nach dem Angebot. Änderungen außerhalb des vereinbarten Umfangs, zusätzliche Varianten und nachträgliche Änderungen bereits freigegebener Ergebnisse werden vor Ausführung hinsichtlich Aufwand, Vergütung und Terminfolgen abgestimmt. Die Beseitigung von Mängeln ist keine kostenpflichtige Zusatzkorrektur.
3.3Wünscht der Kunde eine Erweiterung, prüfen die Parteien deren Umsetzbarkeit. Ohne Einigung über eine Änderung bleibt der bisherige Auftrag maßgeblich. Mündliche Abstimmungen sollten zur Dokumentation in Textform zusammengefasst werden.
Grundlagen
Mitwirkung, Inhalte & Rechte Dritter
4.1Der Kunde stellt erforderliche Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten, Produktinformationen und Entscheidungen vollständig, rechtzeitig und in geeigneter Form bereit. Er prüft insbesondere Namen, Adressen, Telefonnummern, Preise, Steuersätze, Leistungsangaben und produktbezogene Pflichtinformationen. webstudiox weist auf erkennbare Unstimmigkeiten hin; eine umfassende rechtliche, steuerliche oder fachliche Prüfung ist nur bei entsprechender gesonderter Vereinbarung geschuldet.
4.2Der Kunde darf nur Materialien bereitstellen, für deren vereinbarte Verwendung er die erforderlichen Rechte und Einwilligungen besitzt. Das betrifft insbesondere Urheberrechte, Marken, Schriften, Musik, Bildnisse und personenbezogene Daten. Rechte an von webstudiox beschafften oder erstellten Materialien werden von webstudiox im vereinbarten Umfang berücksichtigt. Eine Markenrecherche oder Prüfung der Schutzfähigkeit eines Zeichens bedarf einer gesonderten Beauftragung.
4.3Wird webstudiox wegen einer vom Kunden schuldhaft verursachten Rechtsverletzung durch bereitgestellte Inhalte berechtigt in Anspruch genommen, trägt der Kunde die dadurch erforderlichen und angemessenen Kosten, soweit er die Verletzung zu vertreten hat. webstudiox informiert ihn unverzüglich und ermöglicht eine abgestimmte Rechtsverteidigung. Ein Anerkenntnis oder Vergleich zu seinen Lasten erfolgt nicht ohne seine Zustimmung. Eigenes Mitverschulden von webstudiox wird berücksichtigt.
Grundlagen
Termine, Verzögerungen & Hindernisse
5.1Verbindliche Fertigstellungs- und Liefertermine müssen als solche vereinbart sein. Ein Produktionsbeginn setzt die vereinbarten Unterlagen, Freigaben und fälligen Vorauszahlungen voraus. Verzögert der Kunde erforderliche Mitwirkung, verschieben sich betroffene Termine um die hierdurch verursachte Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. webstudiox informiert über absehbare Auswirkungen.
5.2Unvorhersehbare, trotz angemessener Vorsorge nicht beherrschbare Ereignisse können die betroffene Leistung vorübergehend behindern. webstudiox informiert zeitnah, begrenzt die Auswirkungen nach Möglichkeit und stimmt das weitere Vorgehen ab. Nicht jeder Ausfall eines Lieferanten oder Servers ist automatisch höhere Gewalt. Die Verantwortlichkeit für eigene Organisationsfehler und für eingesetzte Erfüllungsgehilfen bleibt nach Maßgabe des Haftungsabschnitts bestehen.
5.3Gesetzliche Rechte bei Verzug, Unmöglichkeit oder einer unzumutbar langen Unterbrechung bleiben erhalten. Express- oder 24-Stunden-Angebote beziehen sich nur auf den ausdrücklich beschriebenen Umfang und beginnen erst, wenn die vereinbarten Startvoraussetzungen vorliegen und der Starttermin bestätigt ist.
Grundlagen
Vergütung, Fremdkosten & Zahlung
6.1Es gelten die vereinbarten Preise zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Vorauszahlungen, Teilrechnungen und Zahlungsziele richten sich nach dem Angebot beziehungsweise der getroffenen Vereinbarung. Fehlt eine besondere Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Fälligkeitsregeln. Die Rechnungsstellung allein führt nicht zur Abnahme eines Werkes.
6.2Externe Kosten, etwa für Anzeigen, Lizenzen, Stockmaterial, Domains, Versand, Produktion oder kostenpflichtige Schnittstellen, werden vor Beauftragung offengelegt und nur im vereinbarten Umfang veranlasst. Ein Werbebudget ist von der Vergütung für Konzeption und Betreuung zu unterscheiden. Zusätzlicher Aufwand wird nach einem vereinbarten Satz oder einem bestätigten Zusatzangebot berechnet.
6.3Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Ansprüche. Eine Leistungssperre oder Zurückhaltung erfolgt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und verhältnismäßig, regelmäßig nach Ankündigung und angemessener Zahlungsfrist. Gegenforderungen dürfen aufgerechnet werden, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder aus demselben Vertragsverhältnis stammen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben bestehen.
Print & Werbetechnik
Prüfung & Druckfreigabe
7.1Vor Druck, Herstellung oder Veröffentlichung erhält der Kunde, soweit im Auftrag vorgesehen, eine eindeutig bezeichnete Freigabevorlage. Er kontrolliert sorgfältig die in dieser Vorlage erkennbaren Inhalte: insbesondere Schreibweise, Zahlen, Preise, Kontaktdaten, QR-Code-Zieladressen, Motive, Reihenfolge, Format und die freizugebende Version. Eine Freigabe kann durch eine eindeutige Nachricht per E-Mail oder WhatsApp erfolgen. Ein bloßes Schweigen gilt nicht als Druckfreigabe.
7.2Mit der Freigabe wird die bezeichnete Version verbindliche Produktionsgrundlage. Änderungen danach können neue Satz-, Material- oder Produktionskosten und eine Terminverschiebung auslösen. Diese Folgen werden vor einer möglichen Änderung abgestimmt. Ist die Produktion bereits angelaufen, kann eine Änderung technisch nicht mehr möglich sein.
7.3Für Inhaltsfehler, die in der zur Prüfung überlassenen Vorlage erkennbar waren und vom Kunden trotz zumutbarer Prüfung freigegeben wurden, wird dessen Mitverantwortung nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigt. Die Freigabe befreit webstudiox nicht pauschal von eigener Haftung. Insbesondere bleiben Ansprüche wegen Abweichungen von der freigegebenen Version, nicht erkennbarer technischer Fehler und Verletzungen ausdrücklich übernommener Prüfpflichten bestehen.
7.4Eine Bildschirmansicht ist ohne besondere Vereinbarung kein verbindlicher Farbproof und bildet Haptik, Material und Veredelung nicht zuverlässig ab. Werden verbindliche Farben, Materialeigenschaften oder besondere Anforderungen benötigt, sind ein geeigneter Proof, ein Muster oder konkrete Spezifikationen vor Produktionsbeginn zu vereinbaren.
Print & Werbetechnik
Druck, Werbeartikel & Produktion
8.1Der Kunde liefert eigene Druckdaten nach den abgestimmten Vorgaben, insbesondere zu Endformat, Beschnitt, Auflösung und Farbraum. Der Umfang einer beauftragten Datenprüfung ergibt sich aus dem Angebot. Ein technischer Datencheck ist kein vollständiges Lektorat. Von webstudiox erstellte Druckdaten müssen den vereinbarten technischen Anforderungen entsprechen.
8.2Geringfügige, produktions- oder materialbedingte Abweichungen können auftreten. Sie sind nur hinzunehmen, soweit sie innerhalb konkret vereinbarter oder nach Art und Zweck des Produkts berechtigterweise zu erwartender Toleranzen liegen und die vereinbarte Verwendung nicht beeinträchtigen. Wesentliche Farb-, Schnitt-, Verarbeitungs- oder Mengenfehler werden dadurch nicht pauschal zu vertragsgemäßen Leistungen erklärt. Mehr- oder Minderlieferungen und deren Abrechnung bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.
8.3Beauftragt webstudiox eine Druckerei im eigenen Namen zur Erfüllung des Kundenauftrags, bleibt webstudiox Vertragspartner des Kunden. Berechtigte Mängelansprüche werden nicht allein mit dem Hinweis auf einen Produktionspartner ausgeschlossen. Bei einer ausdrücklich vereinbarten Vermittlung im Namen und auf Rechnung des Kunden entsteht dagegen ein gesonderter Vertrag mit dem benannten Anbieter; eigene Beratungs- und Vermittlungspflichten bleiben unberührt.
8.4Eine zusätzliche Einlagerung, Archivierung von Druckdaten, Nachbestellbarkeit oder dauerhafte Verfügbarkeit von Materialien ist nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurde. Für Nachbestellungen können geänderte Material- und Produktionsbedingungen gelten, die vor Beauftragung mitgeteilt werden.
Print & Werbetechnik
Lieferung & Reklamation
9.1Lieferadresse, Versandart und gegebenenfalls ein verbindlicher Anliefertermin werden im Auftrag festgelegt. Versandprognosen sind ohne ausdrückliche Bestätigung kein garantiertes Zustellfenster. Erkennt webstudiox eine relevante Verzögerung, wird der Kunde informiert. Ansprüche wegen zu vertretender Verzögerungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und dem Haftungsabschnitt.
9.2Bei einem Versendungskauf zwischen Unternehmern richtet sich der Gefahrübergang nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine hiervon abweichende Montage-, Anliefer- oder Werkleistung wird nach ihrer rechtlichen Einordnung beurteilt. Eine pauschale Übertragung sämtlicher Versandrisiken unabhängig von der Vertragsart wird nicht vereinbart.
9.3Der Kunde dokumentiert erkennbare Transportschäden und Mängel möglichst zeitnah mit Fotos, Verpackung, Lieferschein und aussagekräftigen Exemplaren und informiert webstudiox. Die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB gilt nur, soweit ihre gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Außerhalb dieses Anwendungsbereichs führt das Unterlassen einer sofortigen Meldung nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Mängelrechte.
9.4Vor einer eigenständig beauftragten Neuproduktion soll webstudiox Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung erhalten. Gesetzliche Rechte zur Selbstvornahme, Schadensminderung und dringende Maßnahmen bleiben unberührt. Bis zur Klärung sollen beanstandete Waren und Nachweise, soweit zumutbar, aufbewahrt werden.
Print & Werbetechnik
Beschriftung, Folierung & Montage
10.1Der Auftrag bestimmt, ob Gestaltung, Materiallieferung, Aufmaß, Demontage, Untergrundvorbereitung, Montage oder elektrische Anschlussarbeiten enthalten sind. Erforderliche Eigentümerzustimmungen und behördliche Genehmigungen stellt der Kunde bereit, soweit ihre Beschaffung nicht ausdrücklich beauftragt ist. Elektroarbeiten werden nur durch entsprechend befugte Fachkräfte ausgeführt.
10.2Der Kunde informiert über bekannte Vorschäden, Nachlackierungen, Beschichtungen, empfindliche Oberflächen und besondere örtliche Risiken. Zugänge, Stellflächen und geeignete Arbeitsbedingungen sind zum vereinbarten Termin bereitzustellen. webstudiox prüft den Untergrund im Rahmen der geschuldeten fachgerechten Leistung und weist auf erkennbare Bedenken hin. Nicht erkennbare Eigenschaften können weitergehende Prüfungen erforderlich machen, die abgestimmt werden.
10.3Witterung, Temperatur und Feuchtigkeit können die Montage beeinflussen. Nicht vom Kunden zu vertretende Hindernisse werden ihm nicht pauschal als Mehrkosten berechnet. Verursacht der Kunde zusätzliche Anfahrten oder Wartezeiten schuldhaft, sind erforderliche Mehrkosten nach den vereinbarten Sätzen beziehungsweise gesetzlichen Regeln zu tragen.
10.4Haltbarkeit und rückstandsfreie Entfernung hängen unter anderem von Material, Untergrund, Pflege und Beanspruchung ab. Eine bestimmte Lebensdauer oder schadensfreie Demontage wird nur bei ausdrücklicher Zusage garantiert. Fachgerechte Materialauswahl, Verarbeitung, Beratung und gesetzliche Mängelrechte bleiben geschuldet. Übergebene Pflegehinweise sind zu beachten.
Web & Software
Websites, Shops & Apps
11.1Die geschuldete Beschaffenheit ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den vereinbarten Abnahmekriterien. Zielsysteme, unterstützte Browser und Geräte, Funktionen, Schnittstellen, Datenmigration und gegebenenfalls Barrierefreiheitsanforderungen werden projektbezogen festgelegt. Spätere Änderungen an Betriebssystemen, Browsern, Plattformen oder externen Schnittstellen können Anpassungen erfordern; bestehende Mängelrechte bleiben davon unberührt.
11.2Vor dem Produktivstart werden die vereinbarten Kernfunktionen geprüft. Der Kunde wirkt insbesondere bei der Prüfung seiner Inhalte, Geschäftsabläufe, Produktdaten, Preise, Versandregeln und fachlichen Anforderungen mit. webstudiox schuldet die technisch vertragsgemäße Umsetzung. Ein garantierter Umsatz, eine bestimmte Zahl von Bestellungen, ein Suchmaschinenrang oder eine Zulassung durch einen App-Store wird ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht geschuldet.
11.3Zahlungsabwicklung, Buchhaltung, steuerliche Bewertung, Pflichtangaben und branchenspezifische Freigaben verbleiben im Verantwortungsbereich des Kunden, soweit nicht ausdrücklich anders beauftragt. Dies schließt eine Haftung für Fehler der von webstudiox geschuldeten technischen Umsetzung nicht aus. Rechtstexte und besondere rechtliche Anforderungen sind mit einer hierzu qualifizierten Stelle abzustimmen.
11.4Wartung, Sicherheitsupdates, Funktionsausbau und laufende Betreuung nach Übergabe sind nur im vereinbarten Umfang enthalten. Eine erstmalige Erstellung ist kein unbegrenzter Wartungsvertrag. Gesetzliche Pflichten und die Beseitigung bereits bei Übergabe beziehungsweise Abnahme bestehender Mängel bleiben unberührt.
Web & Software
Tests, Übergabe & Abnahme
12.1Soweit ein abnahmefähiges Werk geschuldet ist, stellt webstudiox das fertiggestellte Ergebnis zur Prüfung bereit und fordert zur Abnahme auf. Der Kunde prüft innerhalb einer nach Umfang und Komplexität angemessenen Frist und beschreibt festgestellte Mängel nachvollziehbar, möglichst mit betroffener Funktion und Reproduktionsschritten.
12.2Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden; diese werden dokumentiert und im Rahmen der bestehenden Ansprüche beseitigt. Eine fingierte Abnahme tritt ausschließlich unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein, insbesondere nach Fertigstellung und Setzung einer angemessenen Abnahmefrist gemäß § 640 Absatz 2 BGB. Eine Rechnung, eine Vorschau oder die bloße Bereitstellung zum Test ersetzt die Abnahme nicht automatisch.
12.3Teilabnahmen werden nur für gesondert vereinbarte, sinnvoll abgrenzbare Leistungen durchgeführt. Für laufende Dienstleistungen ohne geschuldeten Werkserfolg ist keine Werkabnahme erforderlich. Leistungsnachweise und vereinbarte Berichte dienen dort der Dokumentation.
Hosting & Betrieb
Hosting, Verfügbarkeit & E-Mail
13.1Speicherplatz, Postfächer, Größenlimits, technische Umgebung, Leistungsgrenzen und vereinbarte Verfügbarkeit ergeben sich aus dem Hostingauftrag. Eine jederzeitige, vollständig unterbrechungsfreie Verfügbarkeit oder die Zustellung jeder E-Mail wird nicht zugesichert. Vereinbarte Qualitätsmerkmale und gesetzliche Ansprüche bei Störungen bleiben bestehen.
13.2Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen von Netzen und Fehler externer Plattformen können die Nutzung beeinträchtigen. Planbare erhebliche Unterbrechungen werden soweit möglich angekündigt. webstudiox ergreift im Rahmen des Auftrags angemessene Maßnahmen zur Wiederherstellung und informiert über bekannte erhebliche Störungen. Die Verantwortung für eingesetzte Erfüllungsgehilfen richtet sich nach den gesetzlichen Regeln und dem Haftungsabschnitt.
13.3E-Mail-Zustellung hängt auch von empfangenden Servern, Spamfiltern und korrekten Einstellungen ab. Der Kunde kontrolliert Speicherauslastung, Quarantäne und Spamordner, soweit er entsprechende Zugänge hat, und meldet Störungen zeitnah. Löschungen durch Clients, Synchronisation, Weiterleitungsregeln oder befugte Benutzer können sich auf weitere Geräte auswirken. webstudiox haftet nicht allein deshalb für solche Vorgänge, weil Zugangsdaten bereitgestellt wurden; entscheidend ist die jeweilige Verantwortlichkeit.
13.4Hosting und ein technisches Serverbackup ersetzen kein ausdrücklich beauftragtes, rechtssicheres E-Mail-Archiv. Geschäftsrelevante Nachrichten und Daten sind entsprechend den anwendbaren Aufbewahrungspflichten zu sichern. Übernimmt webstudiox Archivierung oder Backups, werden Umfang und Wiederherstellung gesondert festgelegt.
Hosting & Betrieb
Domains, SSL & Verlängerung
14.1Domainname, registrierte Inhaberdaten, wirtschaftliche Zuordnung, Laufzeit, Verlängerung und Entgelte werden im Domainauftrag festgelegt. Ist webstudiox als registrierter Inhaber vorgesehen, muss diese Gestaltung ausdrücklich vereinbart und die Zuordnung zum Kunden dokumentiert werden. Eine Domainregistrierung garantiert keine Freiheit von Namens- oder Kennzeichenrechten. webstudiox darf ohne Prüfung der Rechte keine entsprechende Garantie zusagen.
14.2Ob eine Domain tatsächlich registriert oder übertragen werden kann, entscheidet die zuständige Vergabestelle nach ihren Bedingungen. Eine Verfügbarkeitsanzeige ist noch keine erfolgreiche Registrierung. Bedingungen beteiligter Anbieter werden, soweit sie für den Kunden gelten sollen, vor der Beauftragung zugänglich gemacht. Die erfolgreiche Registrierung beziehungsweise ein Transfer wird bestätigt.
14.3Eine automatische Verlängerung und Kündigungsfristen gelten nur, soweit sie vereinbart sind. webstudiox löscht eine Kundendomain nicht allein aufgrund einer unbezahlten Rechnung ohne Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen. Vor einer beabsichtigten Sperre, Nichtverlängerung oder Löschung erfolgt grundsätzlich eine klare Ankündigung mit angemessener Frist und Hinweis auf die Folgen, soweit nicht gesetzlich zulässige dringende Gründe entgegenstehen.
14.4SSL-Zertifikate ermöglichen verschlüsselte Verbindungen, garantieren jedoch keine vollständige Sicherheit einer Website. Ausstellung und Verlängerung können eine Mitwirkung des Kunden oder eine Domainprüfung erfordern. Verantwortlichkeit, Kosten und Laufzeit richten sich nach dem Zertifikatsauftrag. Bei Vertragsende werden erforderliche Übertragungsinformationen und vereinbarte Exporte im rechtlich geschuldeten Umfang bereitgestellt.
Hosting & Betrieb
Backups, Datenverlust & Wiederherstellung
15.1Die Parteien legen fest, wer welche Daten sichert, in welchem Intervall Sicherungen erfolgen, wie lange sie vorgehalten werden und ob Wiederherstellungstests oder Wiederherstellungszeiten geschuldet sind. Ohne besondere Zusage besteht keine Garantie für die Wiederherstellung jedes historischen Datenstands. Ausdrücklich übernommene Sicherungspflichten und sonstige gesetzliche Schutzpflichten bleiben unberührt.
15.2Der Kunde hält, soweit ihm dies technisch möglich und zumutbar ist, unabhängige Sicherungen wichtiger eigener Ausgangsdaten vor, insbesondere vor Änderungen, Importen, Updates oder Eingriffen durch eigene Mitarbeiter und Dritte. Diese Mitwirkung ersetzt keine von webstudiox vertraglich übernommene Datensicherung und stellt keinen pauschalen Ausschluss der Haftung für Datenverlust dar.
15.3Bei einem Vorfall informieren sich die Parteien unverzüglich, sichern verfügbare Nachweise und stimmen Wiederherstellungsmaßnahmen ab. Ein Mitverschulden wegen einer unterlassenen, zumutbaren Sicherung kann nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigt werden. Vergütung für Wiederherstellungsleistungen wird nur verlangt, soweit sie nicht bereits geschuldet oder Teil einer von webstudiox zu vertretenden Mängelbeseitigung ist.
Hosting & Betrieb
Zugangsdaten & Eingriffe Dritter
16.1Zugänge sind vertraulich zu behandeln, nur berechtigten Personen zugänglich zu machen und mit angemessenen Sicherheitsmaßnahmen zu schützen. Übergebene Passwörter sollen geändert und verfügbare Mehrfaktorverfahren eingesetzt werden. Bei einem Verdacht auf Missbrauch sind webstudiox und gegebenenfalls der zuständige Betreiber unverzüglich zu informieren.
16.2Nach Übergabe eigener Administrationsrechte verantwortet der Kunde die von ihm oder von ihm beauftragten Dritten vorgenommenen Änderungen. Bestehende Betreuungspflichten von webstudiox bleiben erhalten. Ansprüche sind nur insoweit berührt, wie eine Störung auf einem vom Kunden zu vertretenden Eingriff beruht. Die Aushändigung von Zugangsdaten ist kein vollständiger Haftungsverzicht des Kunden.
16.3Arbeiten anderer Dienstleister sollen abgestimmt werden, soweit sie die betreute Umgebung betreffen. Erforderliche Analyse fremdverursachter Störungen kann nach vorheriger Kostenabstimmung gesondert vergütet werden. Stellt sich ein Fehler im Verantwortungsbereich von webstudiox heraus, bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt.
Marketing & Medien
KI, Fotografie & Kooperationen
18.1webstudiox kann geeignete KI-gestützte Werkzeuge zur Unterstützung der vereinbarten Leistung einsetzen. Maßgeblich bleibt die vereinbarte Qualität des Ergebnisses. Eine menschliche Plausibilitäts- und Qualitätskontrolle erfolgt entsprechend Art und Risiko der Leistung. Der Einsatz von KI beseitigt keine vertraglichen Pflichten und begründet keinen generellen Haftungsausschluss.
18.2Bei rein KI-generierten Bestandteilen können urheberrechtlicher Schutz und Exklusivität eingeschränkt sein. Eine Zusicherung ausschließlicher Schutzrechte wird nur ausdrücklich und soweit tatsächlich möglich übernommen. Rechte Dritter, Vertraulichkeit und Datenschutz sind auch bei der Verwendung externer KI-Dienste zu beachten. Vertrauliche oder personenbezogene Kundendaten werden nicht allein aufgrund dieser AGB beliebig an solche Dienste übermittelt.
18.3Fotografie und Video können in Kooperation mit spezialisierten Partnern erbracht werden. Vor Beauftragung wird geklärt, ob webstudiox die Gesamtleistung schuldet oder der Kunde einen gesonderten Vertrag mit dem Partner schließt. Umfang, Nutzungsrechte, Drehtermine, Auswahl, Bearbeitung und gegebenenfalls Ausfallkosten richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
Rechte & Abschluss
Nutzungsrechte, Quellcode & Dateien
19.1Nach vollständiger Zahlung der für das jeweilige Arbeitsergebnis vereinbarten Vergütung erhält der Kunde die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Umfang, Exklusivität, Bearbeitungsrechte, Weitergabe und Lizenzdauer ergeben sich vorrangig aus dem Angebot. Ohne ausdrückliche Exklusivitätsvereinbarung werden einfache Nutzungsrechte eingeräumt. Der Kunde bleibt Inhaber der von ihm eingebrachten Rechte.
19.2Die geschuldeten Lieferdateien werden im Auftrag beschrieben. Bearbeitbare Layoutdateien, Canva-Vorlagen, Rohaufnahmen, Entwicklungsumgebungen oder zusätzliche Quelldateien sind nicht automatisch Bestandteil jedes Gestaltungsauftrags. Bei Software ist die Übergabe und Bearbeitbarkeit des Quellcodes ausdrücklich festzulegen; Rechte und Unterlagen, die für den vereinbarten Nutzungszweck rechtlich geschuldet sind, werden durch diese Regelung nicht ausgeschlossen.
19.3Vorhandene Bibliotheken, allgemeine Werkzeuge und wiederverwendbare Komponenten von webstudiox bleiben grundsätzlich für weitere Projekte nutzbar, soweit keine entgegenstehenden Kundenrechte oder Geheimnisse betroffen sind. Für Open-Source-Software, Stockmaterial, Schriften, Plugins und Plattformen gelten zusätzlich die einschlägigen Lizenzbedingungen; wesentliche Nutzungseinschränkungen sind vor Einsatz abzustimmen. Zwingende gesetzliche Software-Nutzungsrechte bleiben unberührt.
19.4Kundenname, Logo oder Arbeitsergebnisse werden nur nach entsprechender Zustimmung als öffentliche Referenz eingesetzt. Eine allgemeine Freigabe vertraulicher Projekte oder personenbezogener Inhalte ist mit diesen AGB nicht verbunden.
Rechte & Abschluss
Mängel & Nacherfüllung
20.1webstudiox erbringt die Leistungen entsprechend der vereinbarten Beschaffenheit. Mängel sind möglichst nachvollziehbar mitzuteilen, damit eine Prüfung und Nacherfüllung möglich ist. Der Kunde stellt hierzu im erforderlichen und zumutbaren Umfang Informationen und Zugänge bereit. Eine umfassende Haftungsfreistellung durch Freigabe, Übergabe oder Zahlung findet nicht statt.
20.2Die gesetzlichen Rechte auf Nacherfüllung sowie, bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen, Minderung, Rücktritt, Selbstvornahme und Schadensersatz bleiben erhalten. Für Schadensersatz gilt ergänzend der nachfolgende Haftungsabschnitt. Soweit keine wirksame individuelle Regelung getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
20.3Änderungen durch den Kunden, Fehlbedienung, ungeeignete Einsatzbedingungen oder Eingriffe Dritter schließen Mängelrechte nicht pauschal aus. Maßgeblich ist, ob und inwieweit die beanstandete Beeinträchtigung hierdurch verursacht wurde. Ein späterer Änderungswunsch ist von einem bereits bei Übergabe oder Abnahme bestehenden Mangel zu unterscheiden.
Rechte & Abschluss
Haftung & Verantwortlichkeit
21.1webstudiox haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
21.2Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet webstudiox bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
21.3Die vorstehenden Regeln gelten auch für Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, soweit gesetzlich zulässig. Eine bloße Beauftragung einer Druckerei, eines Hostinganbieters oder eines sonstigen Partners hebt die eigene vertragliche Verantwortlichkeit nicht auf.
21.4Es besteht keine pauschale Begrenzung sämtlicher Ansprüche auf den Auftragswert und kein ausnahmsloser Ausschluss von Datenverlusten, Folgeschäden oder Betriebsunterbrechungen. Solche Ansprüche werden nach den vorstehenden Voraussetzungen und den gesetzlichen Regeln einschließlich Schadensminderung und Mitverschulden beurteilt. Zwingende Ansprüche betroffener Personen, insbesondere aus dem Datenschutzrecht, werden nicht beschränkt.
Rechte & Abschluss
Vertraulichkeit & Datenschutz
22.1Die Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche, technische und personenbezogene Informationen vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Ausgenommen sind rechtmäßig bereits bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen und gesetzlich gebotene Offenlegungen. Eingesetzte Personen und Partner werden im erforderlichen Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet.
22.2Die datenschutzrechtliche Rollenverteilung richtet sich nach der tatsächlichen Verarbeitung. Soweit webstudiox personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO. Diese AGB ersetzen eine solche Vereinbarung nicht.
22.3Der Kunde verantwortet die Rechtsgrundlagen seiner eigenen Datenverarbeitung und die bereitgestellten Inhalte. webstudiox verantwortet seine eigenen Pflichten und die beauftragte technische Umsetzung. Besondere Vorgaben für sensible Daten, Drittlandübermittlungen, Tracking, Zugriffsrechte, Löschung und Sicherheitsmaßnahmen werden projektbezogen festgelegt. Weitere Informationen zur Verarbeitung durch webstudiox enthält die Datenschutzerklärung.
Rechte & Abschluss
Laufzeit, Kündigung & Übergabe
23.1Für laufende Verträge bestimmen Angebot und Auftragsbestätigung Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist. Fehlt eine wirksame Regelung, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Ein Vertrag wird nicht allein durch eine aktualisierte Fassung dieser Website verlängert oder verändert. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
23.2Bei einer freien Kündigung eines Werkvertrags vor Fertigstellung richtet sich die Vergütung nach § 648 BGB. Ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb sind nach den gesetzlichen Vorgaben anzurechnen. Eine feste Stornopauschale von 50 Prozent des gesamten Auftrags wird nicht vereinbart. Bereits verbindlich beauftragte Fremdleistungen werden nur im rechtlich geschuldeten Umfang abgerechnet.
23.3Bei Vertragsende stimmen die Parteien erforderliche Exporte, Domaintransfers und die Rückgabe von Zugängen und Kundendaten ab. Zusätzliche, nicht bereits geschuldete Migrationsleistungen können nach vorheriger Abstimmung gesondert vergütet werden. Der Kunde erhält rechtzeitig Gelegenheit, eigene Daten zu sichern. Gesetzliche Herausgabe-, Aufbewahrungs- und Löschpflichten sowie gegebenenfalls eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung bleiben maßgeblich.
23.4Eine sofortige, unangekündigte Löschung aller Daten allein wegen Vertragsende oder Zahlungsverzug wird nicht vereinbart. Zeitpunkt und Umfang einer Löschung richten sich nach dem Auftrag und den anwendbaren gesetzlichen Pflichten. Ansprüche auf Herausgabe und zulässige Zurückbehaltungsrechte sind jeweils gesondert zu prüfen.
Rechte & Abschluss
Recht, Gerichtsstand & Fassung
24.1Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der für den Geschäftssitz von webstudiox zuständige Gerichtsstand, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für andere Unternehmer gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
24.2Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder nicht Vertragsbestandteil werden, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 306 BGB. Eine unwirksame Klausel wird nicht automatisch durch die wirtschaftlich weitestgehende zulässige Regelung ersetzt.
24.3Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss wirksam vereinbarte Fassung. Spätere Änderungen dieser Seite verändern bestehende Verträge nicht automatisch. Diese Fassung trägt den Stand 12.10.2026 und die Versionskennung WSX-B2B-2026-10-12. Eine Kopie kann über die Druckfunktion gespeichert werden.
WSX-B2B-2026-10-12
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Marketing & Medien
Social Media, Werbung & Content
17.1Der Auftrag legt Kanäle, Inhalte, Häufigkeit, Freigabeprozess, Betreuung und Berichte fest. Werbebudgets und Plattformkosten sind gesondert auszuweisen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung sind weder tägliche Community-Betreuung noch durchgehende Krisenüberwachung oder eine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit enthalten.
17.2Veröffentlichungen und Kampagnen erfolgen nach dem vereinbarten Freigabeprozess. Der Kunde prüft Aussagen über sein Unternehmen, Angebote und Produkte und stellt erforderliche Nachweise und Einwilligungen bereit. webstudiox berücksichtigt die fachlich geschuldeten Anforderungen an die eigene Leistung und weist auf erkennbare Risiken hin. Eine umfassende Wettbewerbs-, Marken- oder Branchenrechtsprüfung ist keine automatische Nebenleistung.
17.3Reichweite, Rankings, Followerzahlen, Leads und Umsätze hängen von zahlreichen nicht vollständig steuerbaren Faktoren ab. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet. Plattformen können Regeln, Algorithmen und Schnittstellen ändern oder Konten sperren. Dies schließt Ansprüche wegen einer von webstudiox zu vertretenden Pflichtverletzung nicht aus.
17.4Accountinhaberschaft, Administrationsrechte, Werbekonten und die Übergabe bei Vertragsende werden abgestimmt. Der Kunde soll Eigentümer beziehungsweise Inhaber seiner eigenen Unternehmenskonten bleiben. Einwilligungen für Aufnahmen, Musik- und Stocklizenzen müssen die tatsächlich beabsichtigte Verwendung einschließlich bezahlter Werbung abdecken.